[Imc-germany-editorial] Kommentar

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Do Jan 28 08:40:32 UTC 2016


Hallo Leute,
ich hab Euren Artikel gelesen und mir ist fast das gleichepassiert!
Ich habe ein Artikel veröffentlicht, der eine JCMitarbeiterin als Mörderin genannt wurde, da sie die Sanktion veranlasst hat.
 
Ich wurde und unser Verein, zu einer Geldstrafe zu 6.000 €(wie zufällig) wegen immateriellen Schaden in der ersten Instanz verurteilt.
Das ließen wir uns nicht gefallen und legten Berufung ein.
Hier wurden wir dann deutlicher! Wir bestanden auf Artikel 5des GG, wonach wir auf unsere Meinung bestanden. Auch auf Artikel 20 Abs. 4 GGhaben wir verwiesen.
Das wurde dann dem Oberlandesgericht zu heftig. 
So kam es zum Vergleich.
Die 6.000 € waren vom Tisch, da wir uns „Entschuldigten“. Soblieb für uns nur noch die Gerichtskosten von 280,00 € übrig. Da wir kein Geldhaben, stellten wir ein Antrag an das Gericht, uns die Gerichtskosten zuerlassen.
 
Wie Ihr seht, kann man mit Hartnäckigkeit einiges erreichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weber
HARTZ IV Betroffene e.V.




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